Offizielle Pressemitteilung
Real Madrid C. F. möchte seine Zufriedenheit über die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Ausdruck bringen, wonach die 2011 mit der Stadtverwaltung von Madrid unterzeichnete Vereinbarung zur Regularisierung „keine staatliche Beihilfe darstellt” und folglich die Zweifel, die zur Einleitung des Verfahrens geführt hatten, ordnungsgemäß ausgeräumt sind.
Die Europäische Kommission erkennt in ihrer endgültigen Entscheidung an, dass Real Madrid keine Vorzugsbehandlung oder Beihilfe gewährt wurde.
Die Europäische Kommission räumt ausdrücklich ein, dass die im Vertrag von 2011 festgelegte Entschädigung für die Stadtverwaltung von Madrid die vorteilhafteste Lösung für die seit mehr als einem Jahrzehnt bestehende Vertragsverletzung gegenüber unserem Verein darstellte. Diese Entschädigung wurde festgelegt, nachdem es unmöglich geworden war, Real Madrid das Grundstück B-32 in Las Tablas zu übergeben, was eine Verpflichtung aus der Vereinbarung von 1998 war.
Die Europäische Kommission erkennt ebenfalls an, dass die Wertermittlung des genannten Grundstücks B-32 in Las Tablas, die im Abkommen von 2011 enthalten ist, gemäß der Katastermethodik und den einschlägigen Bewertungsmaßstäben der geltenden Rechtsvorschriften korrekt war. Fehlerhaft hingegen war das von der Kommission einem Architekturbüro in Barcelona in Auftrag gegebene Bewertungssystem, das als Grundlage für die ursprüngliche Verurteilungsentscheidung von 2016 diente. Alle von Real Madrid vorgelegten Wertermittlungen unabhängiger Gutachter sowie die der Generaldirektion des Katasters des Finanzministeriums stimmen mit der von den städtischen Technikern im Abkommen von 2011 festgelegten Wertermittlung überein.
Ebenso stellt die Europäische Kommission fest, dass die Stadtverwaltung Madrid sämtliche erforderlichen fachlichen Stellungnahmen (rechtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Art) für den Abschluss der Vereinbarung von 2011 eingeholt hat, wie es auch ein marktwirtschaftlich handelnder privater Wirtschaftsteilnehmer getan hätte.
Im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften wird unser Verein unverzüglich die Rückzahlung der im Jahr 2016 an die Stadtverwaltung von Madrid gezahlten 20,3 Millionen Euro zuzüglich der entsprechenden Verzugszinsen verlangen, um den finanziellen Schaden zu ersetzen, der ihm durch dieses mehr als zwölf Jahre andauernde Ermittlungsverfahren entstanden ist.
Die endgültige Entscheidung in diesem Verfahren beweist einmal mehr, dass die Geschäftsführung von Real Madrid nach den Grundsätzen der Transparenz, Integrität und Ehrlichkeit erfolgt, also nach den wesentlichen Werten, die alle Handlungen des Vereins bestimmen.