Offizielle Mitteilung
Angesichts der in verschiedenen Medien veröffentlichten Informationen über die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs möchte der Real Madrid C. F. folgende Klarstellungen vornehmen:
Der Oberste Gerichtshof hat keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der im Santiago-Bernabéu-Stadion abgehaltenen Konzerte getroffen.
Die heute bekannt gewordene Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf eine prozessuale Frage und bedeutet, dass das von einer Nachbarschaftsvereinigung eingeleitete Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht fortgesetzt wird.
Es gibt daher derzeit keine gerichtliche Entscheidung, die erklärt, dass die im Stadion abgehaltenen Konzerte gegen die städtebaulichen Vorschriften oder die geltenden Genehmigungen verstoßen hätten.
Ebenso ist daran zu erinnern, dass die Durchführung von Konzerten im Santiago-Bernabéu-Stadion denselben Genehmigungs- und Verwaltungsauflagen unterliegt wie andere große Sportstätten, wie das Metropolitano-Stadion, in dem derzeit ebenfalls Konzerte stattfinden.
Das Gerichtsverfahren wird nun seinen regulären Lauf nehmen, und in diesem Rahmen werden gegebenenfalls die von den Parteien aufgeworfenen Fragen geprüft.
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