Offizielle Mitteilung des Wahlausschusses von Real Madrid
Angesichts der Aussagen des Kandidaten Enrique Riquelme, in denen er behauptet, dass nur eine der Kandidaturen Zugriff auf das Vereinsregister habe, sowie der geäußerten Zweifel und des Misstrauens hinsichtlich der Aufbewahrung und Sicherung der Briefwahl, erklärt dieser Wahlausschuss Folgendes:
1. Der Wahlausschuss hat keinem der für die Wahlen am kommenden 7. Juni antretenden Kandidaten das Wählerverzeichnis zur Verfügung gestellt.
2. Der Wahlausschuss hat beiden Kandidaturen schriftlich das Verfahren mitgeteilt, wie sie Informationen, Dokumentationen und Material an die Mitglieder senden können. Zudem wurde der Kandidat Enrique Riquelme am Tag der Einreichung seiner Kandidatur persönlich über diesen Punkt informiert.
3. Dieses Verfahren ist in den für den Wahlprozess geltenden Regeln (Punkt 2 des Abschnitts über das Wählerverzeichnis) festgelegt, die zu diesem Zweck veröffentlicht wurden. In den Regeln wird erklärt, dass die Kandidaturen dem Wahlausschuss die Informationen, Dokumentationen und das Material bereitstellen müssen, die sie an die Mitglieder senden möchten, und der Verein übernimmt den Versand.
4. Der Wahlausschuss hat Montag, den 1. Juni, um 18:00 Uhr als Frist für den Erhalt der Informationen, Dokumentationen und Materialien festgelegt, die jede Kandidatur an die Mitglieder senden möchte.
5. Der Wahlausschuss zeigt sich sehr besorgt über die Aussagen von Enrique Riquelme, in denen die Aufbewahrung und Sicherheit der Briefwahl infrage gestellt wird, da der Wahlausschuss auf eine diesbezügliche Frage dieser Kandidatur schriftlich geantwortet hat. Nachfolgend ein Auszug aus dieser Antwort:
„Um die Transparenz und das Vertrauen in die Integrität des Verfahrens zur Aufbewahrung der Briefwahl zu stärken, können die Kandidaturen, die dies beantragen, einen ihrer ordnungsgemäß akkreditierten Wahlbeobachter benennen, der kontinuierlich in der Nähe des Zugangs zu dem für die Aufbewahrung der Stimmen eingerichteten Raum anwesend sein darf.
Die Anwesenheit der Wahlbeobachter in diesem Bereich wird in einem Raum erfolgen, der den bestehenden Überwachungs- und Sicherheitssystemen in den Einrichtungen des Vereins unterliegt und dem Regime der Videoüberwachung sowie der Verarbeitung der dabei anfallenden Bilder gemäß den geltenden Vorschriften unterliegt.“
6. Daher wurde jede Information, Dokumentation oder jedes Material, das von einer Kandidatur über den Verein an die Mitglieder gelangt ist, gemäß dem geltenden Verfahren und den Vorschriften verarbeitet.
7. Der Wahlausschuss hält sich während des laufenden Wahlprozesses strikt und präzise an die geltenden Vorschriften und fordert daher Respekt ein.
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