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Einberufung der Wahlen zum Präsidenten und Vorstand

Die Kandidaturen können vom 14. bis 23. Mai eingereicht werden.

Einberufung der Wahlen zum Präsidenten und Vorstand
NACHRICHT.

Die Wahlkommission hat gemäß Artikel 38 der Satzung beschlossen, Wahlen zum Präsidenten und Vorstand einzuberufen. Diese Wahlkommission macht gemäß Artikel 40 der genannten Satzung die Einberufung und den Beginn des Wahlprozesses öffentlich, der nach folgendem Kalender und grundlegenden Regeln ablaufen wird:

Einreichung der Kandidaturen: vom 14. bis 23. Mai 2026, einschließlich, gemäß den in den Wahlvorschriften festgelegten Anforderungen und Zeitplänen.

Zulassung und Bekanntgabe der Kandidaturen: am Tag nach der Einreichung jeder Kandidatur.

Einspruch gegen die Bekanntgabe oder Ablehnung der Kandidaturen: Einsprüche gegen die Bekanntgabe oder Ablehnung der Kandidaturen müssen gemäß den Wahlvorschriften innerhalb von zwei Kalendertagen nach der Benachrichtigung und Veröffentlichung der Bekanntgabe oder Ablehnung bei der Wahlkommission eingereicht werden.

Wahltermin (Abstimmungen): Falls mehr als eine Kandidatur zugelassen wird, wird die Wahlkommission das Datum und den Ort der Abstimmungen bekannt geben.

Briefwahl: Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder können ihre Stimme per Briefwahl gemäß den in den Wahlvorschriften festgelegten Anforderungen und Bedingungen abgeben.

Wählerverzeichnis: Die Mitglieder können vom 14. bis 18. Mai 2026, einschließlich, ihre Aufnahme oder Streichung im Wählerverzeichnis über die Online-Betreuungsstelle für Mitglieder (Präsidentschaftswahlen 2026) oder in den Betreuungsbüros für Mitglieder, Montag bis Freitag, durchgehend von 9:00 bis 19:00 Uhr, überprüfen.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis: Die Mitglieder können vom 14. bis 18. Mai 2026, einschließlich, schriftlich Einsprüche gegen ihre Aufnahme oder Streichung im Wählerverzeichnis bei der Wahlkommission einreichen, entweder per E-Mail an: juntaelectoral@corp.realmadrid.com oder in den Betreuungsbüros für Mitglieder, Montag bis Freitag, durchgehend von 9:00 bis 19:00 Uhr.

Wahlvorschriften: Die Wahlkommission hat in Ausübung ihrer Befugnisse die entsprechenden Wahlvorschriften erlassen, die den Mitgliedern in der Online-Betreuungsstelle für Mitglieder zur Verfügung stehen.  

Haftungsausschluss: Die Übersetzung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt. Sie kann Ungenauigkeiten enthalten.