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Mitteilung des Wahlvorstands von Real Madrid an die beiden Kandidaturen über die Briefwahl

Mitteilung des Wahlvorstands von Real Madrid an die beiden Kandidaturen über die Briefwahl
NACHRICHT.

Madrid, 3. Juni 2026

 

Die Wahlkommission, in Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen, Kontrolle und Gewährleistung des Wahlprozesses, wie sie in der Satzung, den Wahlvorschriften und der operativen Entwicklungsvereinbarung (Anexo II) festgelegt sind, teilt den ordnungsgemäß zugelassenen Kandidaturen Folgendes mit:

Um die Abholung der per Post abgegebenen Stimmen aus dem zu diesem Zweck eingerichteten Postfach 6031 sowie die in den Wahlvorschriften und im Anexo II vorgesehenen Maßnahmen zur Entgegennahme, Dokumentation, Versiegelung, Übertragung und Verwahrung durchzuführen, wird ein (1) ordnungsgemäß akkreditierter Wahlbeobachter jeder Kandidatur eingeladen, an diesen Maßnahmen teilzunehmen.

Die Wahlbeobachter müssen am 4. Juni 2026 um 13:45 Uhr in den Büros der Wahlkommission in der Ciudad Real Madrid erscheinen.

Um 14:00 Uhr wird von diesen Büros aus das Fahrzeug abfahren, das die Teilnehmer zur Poststelle bringt, in der sich das Postfach 6031 befindet, wobei die Teilnahme derjenigen, die nach dieser Uhrzeit erscheinen, nicht garantiert werden kann. Es wird daher um größte Pünktlichkeit gebeten.

Die geplanten Maßnahmen werden wie folgt durchgeführt:

    1. Vor der Fahrt zur Poststelle wird der Notar des Clubs die Anwesenheit durch die entsprechende Niederschrift oder Anwesenheitsbescheinigung dokumentieren, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns der Maßnahmen sowie die Identität der Mitglieder der Wahlkommission und der Wahlbeobachter der Kandidaturen, die anwesend sind.

    2. Der Notar des Clubs, Herr Cruz Gonzalo López-Müller Gómez oder, falls erforderlich, sein gesetzlicher Vertreter, wird die im Postfach 6031 hinterlegte Wahlkorrespondenz abholen.

    3. Die per Post abgegebenen Stimmen werden in die dafür vorgesehenen Behälter gelegt und gemäß den in den Wahlvorschriften und im Anexo II vorgesehenen Verfahren versiegelt.

    4. Der Notar wird die entsprechenden notariellen Protokolle oder Anwesenheitsbescheinigungen über den Empfang, die Abholung der eingegangenen Wahlunterlagen und die Versiegelung erstellen.

    5. Alle oben genannten Maßnahmen werden in Anwesenheit der anwesenden Mitglieder der Wahlkommission und der Wahlbeobachter der Kandidaturen durchgeführt.

    6. Nach Abschluss dieser Maßnahmen werden die Wahlunterlagen von der Poststelle zum Sitz der Wahlkommission in der Ciudad Real Madrid transportiert, wobei der Notar, die anwesenden Mitglieder der Wahlkommission und die anwesenden Wahlbeobachter gemeinsam im selben Fahrzeug reisen.

    7. Nach Ankunft am Sitz der Wahlkommission werden die versiegelten Behälter in dem dafür vorgesehenen Raum zur Verwahrung abgelegt, in Anwesenheit des Notars des Clubs, der anwesenden Mitglieder der Wahlkommission und der Wahlbeobachter der Kandidaturen, die an diesen Maßnahmen teilgenommen haben. Der Notar wird den Vorgang des Ablagerns durch die entsprechende notarielle Urkunde oder Anwesenheitsbescheinigung dokumentieren. Anschließend verbleiben die Behälter in dem genannten Raum, der gemäß den Wahlvorschriften und dem Anexo II geschlossen und unter Bewachung aufbewahrt wird.

    Die Teilnehmer können die Unversehrtheit der Behälter und deren Versiegelung zum Zeitpunkt ihrer Ablagerung im Verwahrraum überprüfen.

Dieser Raum wird rund um die Uhr durch die Sicherheitsdienste des Clubs überwacht. Zudem wird er während des gesamten Verwahrungszeitraums der Wahlunterlagen durchgehend von Videoüberwachungssystemen überwacht.

Um die Transparenz und das Vertrauen in die Integrität des Verfahrens zur Verwahrung der per Post abgegebenen Stimmen zu stärken, können die Kandidaturen, die dies beantragen, einen ihrer ordnungsgemäß akkreditierten Wahlbeobachter benennen, der während des gesamten Zeitraums, in dem die per Post abgegebenen Stimmen dort aufbewahrt werden, kontinuierlich in der Nähe des Zugangsbereichs zur Verwahrzone anwesend sein darf.

Diese Anwesenheit hat ausschließlich beobachtenden Charakter und verleiht keine Befugnisse zur Verwahrung, Kontrolle, zum Zugang oder zur Intervention an den Wahlunterlagen, den Behältern, den Siegeln oder den per Post abgegebenen Stimmen. Ebenso dürfen die Wahlbeobachter den Innenraum des Verwahrraums oder dessen Inhalt nicht betreten, außer in den ausdrücklich in den Wahlvorschriften und im Anexo II vorgesehenen Fällen oder wenn dies von der Wahlkommission in Anwesenheit des Notars des Clubs beschlossen wird.

Die Anwesenheit der Wahlbeobachter in diesem Bereich wird als solche in einem Bereich verstanden, der den bestehenden Überwachungs- und Sicherheitssystemen der Clubanlagen unterliegt und den geltenden Videoüberwachungs- und Bildverarbeitungsrichtlinien entspricht.

Aus organisatorischen Gründen werden die Kandidaturen gebeten, so bald wie möglich mitzuteilen:

a) Ob sie an den oben beschriebenen Maßnahmen teilnehmen werden oder nicht.

b) Die Identität des Wahlbeobachters, der die Kandidatur vertreten wird.

c) Eine Mobiltelefonnummer des genannten Wahlbeobachters, ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme bei Vorfällen im Zusammenhang mit der Durchführung der einberufenen Maßnahmen.

Die Abwesenheit von Wahlbeobachtern einer oder beider Kandidaturen wird die Durchführung der einberufenen Maßnahmen weder verhindern noch unterbrechen.

Dies wird hiermit zu den entsprechenden Zwecken mitgeteilt.

Madrid, 3. Juni 2026

 

Die Wahlkommission, in Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen, Kontrolle und Gewährleistung des Wahlprozesses, wie sie in der Satzung, den Wahlvorschriften und der operativen Entwicklungsvereinbarung (Anexo II) festgelegt sind, teilt den ordnungsgemäß zugelassenen Kandidaturen Folgendes mit:

Um die Abholung der per Post abgegebenen Stimmen aus dem zu diesem Zweck eingerichteten Postfach 6031 sowie die in den Wahlvorschriften und im Anexo II vorgesehenen Maßnahmen zur Entgegennahme, Dokumentation, Versiegelung, Übertragung und Verwahrung durchzuführen, wird ein (1) ordnungsgemäß akkreditierter Wahlbeobachter jeder Kandidatur eingeladen, an diesen Maßnahmen teilzunehmen.

Die Wahlbeobachter müssen am 4. Juni 2026 um 13:45 Uhr in den Büros der Wahlkommission in der Ciudad Real Madrid erscheinen.

Um 14:00 Uhr wird von diesen Büros aus das Fahrzeug abfahren, das die Teilnehmer zur Poststelle bringt, in der sich das Postfach 6031 befindet, wobei die Teilnahme derjenigen, die nach dieser Uhrzeit erscheinen, nicht garantiert werden kann. Es wird daher um größte Pünktlichkeit gebeten.

Die geplanten Maßnahmen werden wie folgt durchgeführt:

    1. Vor der Fahrt zur Poststelle wird der Notar des Clubs die Anwesenheit durch die entsprechende Niederschrift oder Anwesenheitsbescheinigung dokumentieren, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns der Maßnahmen sowie die Identität der Mitglieder der Wahlkommission und der Wahlbeobachter der Kandidaturen, die anwesend sind.

    2. Der Notar des Clubs, Herr Cruz Gonzalo López-Müller Gómez oder, falls erforderlich, sein gesetzlicher Vertreter, wird die im Postfach 6031 hinterlegte Wahlkorrespondenz abholen.

    3. Die per Post abgegebenen Stimmen werden in die dafür vorgesehenen Behälter gelegt und gemäß den in den Wahlvorschriften und im Anexo II vorgesehenen Verfahren versiegelt.

    4. Der Notar wird die entsprechenden notariellen Protokolle oder Anwesenheitsbescheinigungen über den Empfang, die Abholung der eingegangenen Wahlunterlagen und die Versiegelung erstellen.

    5. Alle oben genannten Maßnahmen werden in Anwesenheit der anwesenden Mitglieder der Wahlkommission und der Wahlbeobachter der Kandidaturen durchgeführt.

    6. Nach Abschluss dieser Maßnahmen werden die Wahlunterlagen von der Poststelle zum Sitz der Wahlkommission in der Ciudad Real Madrid transportiert, wobei der Notar, die anwesenden Mitglieder der Wahlkommission und die anwesenden Wahlbeobachter gemeinsam im selben Fahrzeug reisen.

    7. Nach Ankunft am Sitz der Wahlkommission werden die versiegelten Behälter in dem dafür vorgesehenen Raum zur Verwahrung abgelegt, in Anwesenheit des Notars des Clubs, der anwesenden Mitglieder der Wahlkommission und der Wahlbeobachter der Kandidaturen, die an diesen Maßnahmen teilgenommen haben. Der Notar wird den Vorgang des Ablagerns durch die entsprechende notarielle Urkunde oder Anwesenheitsbescheinigung dokumentieren. Anschließend verbleiben die Behälter in dem genannten Raum, der gemäß den Wahlvorschriften und dem Anexo II geschlossen und unter Bewachung aufbewahrt wird.

    Die Teilnehmer können die Unversehrtheit der Behälter und deren Versiegelung zum Zeitpunkt ihrer Ablagerung im Verwahrraum überprüfen.

Dieser Raum wird rund um die Uhr durch die Sicherheitsdienste des Clubs überwacht. Zudem wird er während des gesamten Verwahrungszeitraums der Wahlunterlagen durchgehend von Videoüberwachungssystemen überwacht.

Um die Transparenz und das Vertrauen in die Integrität des Verfahrens zur Verwahrung der per Post abgegebenen Stimmen zu stärken, können die Kandidaturen, die dies beantragen, einen ihrer ordnungsgemäß akkreditierten Wahlbeobachter benennen, der während des gesamten Zeitraums, in dem die per Post abgegebenen Stimmen dort aufbewahrt werden, kontinuierlich in der Nähe des Zugangsbereichs zur Verwahrzone anwesend sein darf.

Diese Anwesenheit hat ausschließlich beobachtenden Charakter und verleiht keine Befugnisse zur Verwahrung, Kontrolle, zum Zugang oder zur Intervention an den Wahlunterlagen, den Behältern, den Siegeln oder den per Post abgegebenen Stimmen. Ebenso dürfen die Wahlbeobachter den Innenraum des Verwahrraums oder dessen Inhalt nicht betreten, außer in den ausdrücklich in den Wahlvorschriften und im Anexo II vorgesehenen Fällen oder wenn dies von der Wahlkommission in Anwesenheit des Notars des Clubs beschlossen wird.

Die Anwesenheit der Wahlbeobachter in diesem Bereich wird als solche in einem Bereich verstanden, der den bestehenden Überwachungs- und Sicherheitssystemen der Clubanlagen unterliegt und den geltenden Videoüberwachungs- und Bildverarbeitungsrichtlinien entspricht.

Aus organisatorischen Gründen werden die Kandidaturen gebeten, so bald wie möglich mitzuteilen:

a) Ob sie an den oben beschriebenen Maßnahmen teilnehmen werden oder nicht.

b) Die Identität des Wahlbeobachters, der die Kandidatur vertreten wird.

c) Eine Mobiltelefonnummer des genannten Wahlbeobachters, ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme bei Vorfällen im Zusammenhang mit der Durchführung der einberufenen Maßnahmen.

Die Abwesenheit von Wahlbeobachtern einer oder beider Kandidaturen wird die Durchführung der einberufenen Maßnahmen weder verhindern noch unterbrechen.

Dies wird hiermit zu den entsprechenden Zwecken mitgeteilt.

Haftungsausschluss: Die Übersetzung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt. Sie kann Ungenauigkeiten enthalten.